Bonitätsprüfung
Die Wohnungsbesichtigung erfolgte, wie Sie sich jeder Vermieter wünscht. Der Mietbewerber macht einen glänzenden Eindruck.
Seriöses auftreten, freundlich und höfliche Ausdrucksweise, die Kleidung und das Fahrzeug mit dem der Mieter zur Besichtigung kam, lässt Sie nicht mehr zweifeln, dass der Interessent Ihre Miete zahlen wird.
Lassen Sie sich nicht täuschen und gehen Sie lieber auf Nummer sicher. Eine Überprüfung des zukünftigen Mieters hinsichtlich Bonitätsprüfung vermeidet böse Überraschungen.
Mietausfälle durch nicht zahlungsfähige Mieter können die langfristige Rentabilität einer vermieteten Immobilie erheblich mindern.
Das Bauchgefühl stimmt! Dennoch kann Sie dieses Gefühl viel Geld kosten. Zuverlässige Informationen schaffen Vertrauen!
Aus diesem Grund empfehlen wir eine Überprüfung des neuen potenziellen Mieters in zwei Stufen.
Sie sollten sich vor Mietvertragsabschluss eine sogenannte „Selbstauskunft“ vom zukünftigen Mieter vorlegen lassen.
Sie informiert Sie über die privaten Lebensumstände des Mieters und darüber, wie viele Personen einziehen werden. Die Auskunft ist freiwillig, erfolgt schriftlich und wird dem Vermieter oder uns bei der Besichtigung des Mietobjektes überlassen, wenn der Mieter Interesse an einem Mietvertrag hat.
Hinweis: Eine Mieterselbstauskunft ist keine Schufa-Auskunft!
Bewusst wahrheitswidrige Angaben in der Mieterselbstauskunft über die Vermögensverhältnisse, die berechtigte Fragen des Vermieters zur Solvenz des Mietinteressenten betreffen, können die fristlose Kündigung oder die Anfechtung des Mietvertrags begründen.
Die Vorlage eines aktuellen Personalausweis oder Pass ist unumgänglich. Die Überprüfung der personenbezogenen Angaben muss sehr gewissenhaft durchgeführt werden.
Vorlage der letzten drei Gehaltsabrechnungen. Bei Freiberuflern oder Selbstständigen lassen Sie sich die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorlegen.
Mit der Schufa-Bonitätsauskunft stellen Sie die wirtschaftliche Vertrauenswürdigkeit unter Beweis. Seriöse Mieter werden einer Schufa-Auskunft nicht widersprechen.
Die Schufa-Bonitätsauskunft erhalten Sie unter: www.meineschufa.de
Hinweis: Wichtig ist, dass die Daten nur zur Prüfung der Bonität für das jeweilige Mietverhältnis verwendet werden dürfen. Achten Sie bitte darauf, dass die Schufa-Bonitätsauskunft von allen Vertragsparteien einzuholen ist. Wenn eine selbstschuldnerische Bürgschaft vereinbart wird, ist es unumgänglich, auch von dem Bürgschaftsgeber eine Schufa-Bonitätsauskunft einzuholen.
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der Bekanntgabe von Bonitätsinformationen über Ihren Mietinteressenten haben oder eine vorherige ausdrückliche Einwilligung dafür einholen. Dieser Nachweis erfolgt über die Mieterselbstauskunft.
Sie haben Fragen zur Bonitätsprüfung von Mietinteressenten?
Dann nehmen Sie persönlich Kontakt zu uns auf – unsere Mitarbeiter sind dazu da, Ihnen bei der richtigen Entscheidung zu helfen!