Hausverwalterwahl

Hausverwalter werden kann jeder!

Eigentümer sehen die Neuwahl des Hausverwalters als gute Möglichkeit Geld zu sparen, werden aber nicht selten eines Besseren belehrt und zahlen dann ein gehöriges Lehrgeld.

Jeder kann Hausverwalter werden, auch ohne Berufsausbildung, Berufserfahrung oder Qualifikationsnachweis. Notwendig ist lediglich ein Beschluss über die Bestellung durch die Gemeinschaft.

Verwalter Zertifizierung

Der Sachkundenachweis ist am 01.12.2020 in Kraft getretenen. Durch die Ergänzung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde der – zertifizierter Hausverwalter – geschaffen. 

Als zertifizierter Hausverwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.

Oftmals bieten ungelernte Verwalter ihre Dienste zu Dumpingpreisen an. Die Eigentümer sehen dies als gute Möglichkeit Geld zu sparen, werden aber oftmals eines Besseren belehrt und zahlen dann ein gehöriges Lehrgeld.

Wählen so geschädigte Eigentümer anschließend einen ausgebildeten und berufserfahrenen Hausverwalter, so muss dieser viel Zeit und auch Geld investieren, um eine Basis zu schaffen, mit der er arbeiten kann, wenn er diese Gemeinschaft übernimmt. Um endlich ein Berufsbild zu schaffen, haben sich in Deutschland Verwalter in Verbänden organisiert. Der Verwalterberuf verlangt ein hohes Wissen in verschiedenen Bereichen.

Um sich dieses Wissen anzueignen, müssen Seminare und Tagungen besucht bzw. Fachliteratur- und Zeitschriften gelesen werden. Der Besuch von Verbandstagungen gehört ebenso dazu wie der Besuch von Fachlehrgängen.

Durch ständige Weiterbildung in allen Bereichen qualifiziert sich ein Verwalter. Schon alleine um diese Kosten decken zu können, muss die Verwaltervergütung in einer angemessenen Höhe liegen. Eine lange Berufserfahrung rundet diesen Beruf auch in den Punkten Menschenkenntnis und Pädagogik ab.

Zur groben Einschätzung geben wir schon hier einige Antworten.

Bei der Hausverwalterwahl kann eine Gemeinschaft den Bonitätsnachweis des Verwalters verlangen.

Wir erteilen Ihnen eine Vollmacht, um diesen Bonitätsnachweis über die Firma Rothe Immobilien e.K. bzw. über Herrn Jörg Rothe als Geschäftsführer der Firma Rothe Immobilien e.K. zu erhalten.

Kaufmännische Kenntnisse

Gerne geben wir Ihnen einen Nachweis über eine entsprechende Ausbildung zum von der IHK geprüften Verwalter von Haus- und Wohnungseigentum.

Darüber hinaus besitzt der Geschäftsführer der Rothe Immobilien e.K. eine Zulassung nach § 34c Makler- und Bauträgerverordnung.

Dieses sind Kriterien der Ausbildung zum Haus- und Wohnungseigentums Verwalter.

Technische Kenntnisse

Bei großen Gemeinschaften wird häufig nachgefragt, ob auch die Kapazitäten vorhanden sind, d. h. ausgebildete Angestellte, besetzte Telefone, Notrufnummer, Softwareprogramme, Büroräume, Büroausstattung etc.

Besuchen Sie uns nach vorhergehender Terminvereinbarung. Herr Rothe wird Ihnen einen Einblick in Arbeitsabläufe und Büroorganisation geben.

Eine Objektaufnahme, dazu zählt auch die Begehung des Objektes, gehört zur Grundlage einer Angebotsabgabe. Dieses hat zur Folge, dass kein Auftrag angenommen wird, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Gemeinschaft mit der Sorgfalt und Güte wie es der Gesetzgeber vorschreibt, verwaltet werden kann.

Unsere Tätigkeit ist über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie eine Sachschadenshaftpflichtversicherung abgedeckt:

  • Entsprechende Mitgliedschaft in einem Fachverband
  • Wir sind Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD

Ein Verwalter muss verlässlich sein (zumal er fremde Vermögenswerte betreut) und die Belange der Gemeinschaft nicht in der Öffentlichkeit kundtun. Eigentümer müssen ihrem Verwalter in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht vertrauen können.

Oftmals ist er Streitschlichter zwischen verschiedenen Parteien. Er sollte versuchen, jedes Problem möglichst objektiv zu betrachten und sich nicht auf eine Seite stellen. Nur so kann er zu einem harmonischen Zusammenleben beitragen. Seine Aufgabe ist außerdem die Sicherung des Gemeinschaftseigentums. Er muss Schäden abwehren, dazu benötigt er rechtliche und technische Kenntnisse.

Sind bereits Schäden aufgetreten, wird er sich um eine ordnungsgemäße, schnelle und gut durchorganisierte Beseitigung kümmern. Auf Grenzen wird er stoßen, wenn die Gemeinschaft Anforderungen stellt, denen er nicht gewachsen ist oder andererseits Anforderungen nicht akzeptiert, die dringend notwendig für die Gemeinschaft sind.

In beiden Fällen kann er sich durch Fachliteratur oder seinen Fachverband weiterhelfen lassen

Sie haben Fragen zur Verwalterwahl im Bereich Hausverwaltung?  Dann nehmen Sie persönlich Kontakt zu uns auf – unsere Mitarbeiter sind dazu da, Ihnen bei der richtigen Entscheidung zu helfen!

Gerne rufen wir Sie für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zurück.