Eigentümer sehen die Neuwahl des Hausverwalters als gute Möglichkeit Geld zu sparen, werden aber nicht selten eines Besseren belehrt und zahlen dann ein gehöriges Lehrgeld.
Jeder kann Hausverwalter werden, auch ohne Berufsausbildung, Berufserfahrung oder Qualifikationsnachweis. Notwendig ist lediglich ein Beschluss über die Bestellung durch die Gemeinschaft.
Verwalter Zertifizierung
Der Sachkundenachweis ist am 01.12.2020 in Kraft getretenen. Durch die Ergänzung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde der – zertifizierter Hausverwalter – geschaffen.
Als zertifizierter Hausverwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Sie haben Fragen zur Verwalterwahl im Bereich Hausverwaltung? Dann nehmen Sie persönlich Kontakt zu uns auf – unsere Mitarbeiter sind dazu da, Ihnen bei der richtigen Entscheidung zu helfen!
Gerne rufen wir Sie für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung zurück.